Gehalt
Gehalt bezeichnet das Entgelt für Angestellte, während für Arbeiter herkömmlich der Ausdruck Lohn verwendet wird. Seit der weitgehenden Angleichung der Rechtsstellung beider Gruppen ist die Unterscheidung überwiegend sprachlich.
Rechtlich maßgeblich ist der Oberbegriff Entgelt, der sämtliche Leistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung erfasst: Grundgehalt, Zulagen, Prämien, Provisionen, Sonderzahlungen und Sachbezüge.
Die Höhe bestimmt sich nach Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag, wobei der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn besteht nicht.
Fällig ist das Gehalt nach der vereinbarten Periode, im Zweifel monatlich im Nachhinein. Ein Anspruch besteht auch ohne Arbeitsleistung, wo das Gesetz Entgeltfortzahlung anordnet.