Zum Inhalt springen
LawFinder
Karriere

Patentanwalt

Patentanwälte beraten und vertreten in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, also bei Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Mustern und Halbleiterschutz. Geregelt ist der Beruf im Patentanwaltsgesetz.

Der Zugang unterscheidet sich grundlegend von jenem zur Rechtsanwaltschaft. Erforderlich ist ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium, eine mehrjährige praktische Tätigkeit bei einem Patentanwalt oder in vergleichbarer Verwendung sowie die Patentanwaltsprüfung, die neben dem Schutzrechtswesen auch rechtliche Grundlagen umfasst. Eingetragen wird man in die Liste der Patentanwaltskammer, die zugleich die Standesaufsicht führt.

Vor dem Patentamt und dem Europäischen Patentamt sind Patentanwälte vertretungsbefugt. In gerichtlichen Verfahren über Schutzrechtsverletzungen vertreten dagegen Rechtsanwälte, weshalb beide Berufe in Streitigkeiten häufig zusammenarbeiten.

Für Juristinnen und Juristen ohne technisches Studium steht der Beruf nicht offen. Das Immaterialgüterrecht wird von ihnen als Rechtsanwälte oder in Rechtsabteilungen bearbeitet.