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Recht & Verfahren

Führungszeugnis

Führungszeugnis ist die in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für den Auszug aus dem Bundeszentralregister. In Österreich entspricht ihr die Strafregisterbescheinigung, die von Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen sowie elektronisch ausgestellt wird.

Wer in österreichischen Verfahren oder Bewerbungen ein Führungszeugnis vorlegen soll, hat daher eine Strafregisterbescheinigung beizubringen.

Inhaltlich weist diese die nicht getilgten strafgerichtlichen Verurteilungen aus, Verwaltungsstrafen scheinen nicht auf. Für Tätigkeiten mit Kinder- und Jugendbezug besteht eine eigene Form, die auch getilgte einschlägige Verurteilungen und Tätigkeitsverbote ausweist.

Die frühere österreichische Bezeichnung Leumundszeugnis ist ebenfalls überholt.