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Recht & Verfahren

Fremdwährungsschuld

Eine Fremdwährungsschuld ist eine Geldschuld, die auf eine andere Währung als den Euro lautet.

Ist der Zahlungsort im Inland, darf der Schuldner im Zweifel statt in der fremden Währung in Euro zahlen, umgerechnet nach dem Kurs im Zeitpunkt der Zahlung. Es besteht also eine Ersetzungsbefugnis zu seinen Gunsten (§ 905a ABGB). Ausgeschlossen ist diese Befugnis, wenn effektive Zahlung in der fremden Währung vereinbart ist, was durch Zusätze wie „effektiv“ ausgedrückt wird.

Das Kursrisiko trägt bei einer echten Fremdwährungsschuld der Gläubiger, wirtschaftlich betroffen ist bei Krediten allerdings der Schuldner: Beim Fremdwährungskredit, in Österreich vor allem in Schweizer Franken verbreitet, steigt die in Euro zu tragende Last, wenn der Euro gegenüber der Kreditwährung an Wert verliert.

Aus dieser Erfahrung sind zahlreiche Rechtsstreitigkeiten über Beratungspflichten der Banken, über Konvertierungsklauseln und über die Zulässigkeit einseitiger Vertragsanpassungen hervorgegangen. Für Verbraucher bestehen heute besondere Informations- und Warnpflichten sowie eine restriktive Vergabepraxis.