Freiheitsentzug
Freiheitsentzug ist die Aufhebung der körperlichen Bewegungsfreiheit. Er greift in ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht ein und ist nur auf gesetzlicher Grundlage und in den vorgesehenen Verfahren zulässig.
Erfasst sind Festnahme, Untersuchungshaft, Strafhaft, Schubhaft, die Anhaltung nach dem Unterbringungsgesetz sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Heimen und Pflegeeinrichtungen.
Gemeinsam ist allen Formen ein Bündel von Garantien: die unverzügliche Information über die Gründe in verständlicher Sprache, die Verständigung von Angehörigen und Rechtsbeistand, die richterliche Kontrolle innerhalb kurzer Fristen und die Verhältnismäßigkeit, die den Vorrang gelinderer Mittel verlangt.
Bei rechtswidrigem Freiheitsentzug bestehen Ansprüche nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz. Rechtsschutz gewähren Grundrechtsbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde.