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Recht & Verfahren

Bewohnervertretung

Die Bewohnervertretung schützt Personen in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten vor unzulässigen Freiheitsbeschränkungen. Grundlage ist das Heimaufenthaltsgesetz.

Als Freiheitsbeschränkung gilt jede Maßnahme, die die Bewegungsfreiheit gegen oder ohne den Willen der betroffenen Person einschränkt: Bettgitter, Gurte, versperrte Türen, aber auch medikamentöse Maßnahmen mit diesem Zweck.

Zulässig ist sie nur bei ernstlicher und erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn gelindere Mittel nicht ausreichen und sie verhältnismäßig ist. Sie ist zu dokumentieren und der Bewohnervertretung zu melden.

Diese wird von beauftragten Vereinen gestellt, prüft die Voraussetzungen unabhängig und kann eine gerichtliche Überprüfung veranlassen, über die das Bezirksgericht entscheidet. Die Bewohner sind über ihre Rechte zu informieren.