Franchising
Franchising ist ein Vertriebssystem, bei dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht einräumt, Waren oder Dienstleistungen unter seinem Namen und nach seinem Konzept anzubieten. Der Franchisenehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist also selbständiger Unternehmer, unterliegt aber weitreichenden Vorgaben zu Sortiment, Auftritt, Ausstattung und Qualitätsstandards.
Ein eigenes Franchisegesetz besteht nicht. Der Vertrag ist ein gemischter Vertrag mit Elementen von Lizenz, Vertriebsvereinbarung und Geschäftsbesorgung.
Rechtlich bedeutsam sind mehrere Fragen: die vorvertragliche Aufklärung über Rentabilität und Systemdaten, deren Verletzung Haftung begründen kann, die kartellrechtliche Beurteilung von Bezugsbindungen, Gebietsschutz und Preisvorgaben, wobei Preisbindung unzulässig bleibt, sowie die Reichweite von Kontroll- und Weisungsrechten, die bei zu starker Einbindung die Frage der Scheinselbständigkeit aufwirft.
Hinzu kommt die analoge Anwendung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters bei Vertragsende, die die Rechtsprechung unter Voraussetzungen bejaht.