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Recht & Verfahren

Flüchtling

Flüchtling ist, wer sich aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Gesinnung außerhalb seines Heimatstaats befindet und dessen Schutz nicht in Anspruch nehmen kann oder will. Die Definition stammt aus der Genfer Flüchtlingskonvention und ist im Asylgesetz übernommen.

Wird die Flüchtlingseigenschaft festgestellt, kommt der Status des Asylberechtigten zu, der ein dauerndes Aufenthaltsrecht, freien Arbeitsmarktzugang und Gleichstellung in wesentlichen Bereichen vermittelt.

Davon zu unterscheiden ist der subsidiäre Schutz für Personen, denen zwar keine Verfolgung im Sinn der Konvention droht, wohl aber eine reale Gefahr für Leben oder Unversehrtheit. Er ist befristet und schwächer ausgestaltet.

Tragender Grundsatz ist das Verbot der Zurückweisung in den Verfolgerstaat.