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Recht & Verfahren

Feststellungsverfahren

Als Feststellungsverfahren werden Verfahren bezeichnet, die auf die verbindliche Klärung einer Rechtslage gerichtet sind, ohne dass eine Leistung begehrt wird.

Im Zivilprozess geschieht das durch Feststellungsklage, im Verwaltungsverfahren durch Feststellungsbescheid, der das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ausspricht. Zulässig ist er, wenn er im Gesetz vorgesehen ist oder ein rechtliches Interesse besteht und die Frage nicht in einem anderen Verfahren zu klären ist.

Praktische Anwendungsfälle sind die Feststellung der Versicherungspflicht, der Parteistellung, der Wasserrechte oder der Zulässigkeit eines Vorhabens dem Grunde nach. Im Arbeits- und Sozialrecht besteht eine besondere Form: das Verfahren zur Feststellung der Versicherungszugehörigkeit vor dem Sozialversicherungsträger.

Im Vergaberecht dient das Feststellungsverfahren nach Zuschlagserteilung dazu, die Rechtswidrigkeit auszusprechen, was Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist.