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Recht & Verfahren

ex nunc

Ex nunc bedeutet von jetzt an und bezeichnet eine Rechtsfolge, die nur für die Zukunft wirkt. Bereits eingetretene Wirkungen bleiben unberührt. Ihr Gegenstück ist die Wirkung ex tunc, die auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurückreicht.

Die Unterscheidung entscheidet über die Rückabwicklung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung ex nunc: Kündigung und Entlassung beenden das Arbeitsverhältnis für die Zukunft, ohne dass geleistete Arbeit und gezahltes Entgelt rückabzuwickeln wären. Ebenso endet ein Bestandverhältnis mit Wirkung für die Zukunft.

Demgegenüber wirken Irrtumsanfechtung und Nichtigkeit ex tunc, sodass das Empfangene zurückzustellen ist.

Im öffentlichen Recht hebt der Verfassungsgerichtshof Normen im Regelfall ex nunc auf, wobei für den Anlassfall eine Rückwirkung vorgesehen ist.