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Recht & Verfahren

Dauerschuldverhältnis

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung nicht in einem einmaligen Akt besteht, sondern über einen Zeitraum fortlaufend oder wiederkehrend zu erbringen ist. Der Zeitfaktor bestimmt den Umfang der Leistungspflicht.

Typische Beispiele sind Miete und Pacht, Arbeits- und freie Dienstverträge, Versicherungs-, Strom- und Mobilfunkverträge sowie Dauerlieferverträge. Vom Zielschuldverhältnis wie dem Kauf unterscheidet es sich darin, dass es nicht durch Erfüllung endet, sondern durch Zeitablauf oder Kündigung.

Daraus folgt die wichtigste Rechtsfolge: Die Auflösung wirkt für die Zukunft, während bereits erbrachte Leistungen unberührt bleiben. Anstelle des Rücktritts mit Rückabwicklung tritt die Kündigung.

Jedes Dauerschuldverhältnis kann aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Fortsetzung für eine Seite unzumutbar geworden ist. Dieser Grundsatz gilt auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung. Erhöhte Bedeutung haben zudem die Treue- und Rücksichtnahmepflichten, weil die Parteien über längere Zeit aufeinander angewiesen sind.