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Recht & Verfahren

Rückabwicklung

Rückabwicklung ist die Rückführung bereits erbrachter Leistungen, wenn ein Vertrag nachträglich beseitigt wird, sei es durch Rücktritt, Wandlung, erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums oder List oder weil er von Anfang an nichtig war.

Grundgedanke ist die Wiederherstellung des früheren Zustands. Jede Partei gibt zurück, was sie erhalten hat, und zwar Zug um Zug.

Über die bloße Rückgabe hinaus sind die gezogenen Nutzungen herauszugeben, beim Käufer ein angemessenes Benützungsentgelt für die zwischenzeitige Verwendung, beim Verkäufer die Zinsen aus dem Kaufpreis.

Ist die Sache untergegangen oder verschlechtert, hängt es vom Grund der Auflösung und von der Verantwortlichkeit ab, ob Wertersatz zu leisten ist. Bei Verbraucherrücktritten sind die Folgen zugunsten des Verbrauchers eingeschränkt, der nur für einen Wertverlust durch übermäßige Nutzung einzustehen hat.

Bei Dauerschuldverhältnissen unterbleibt die Rückabwicklung im Regelfall, weil dort die Auflösung nur für die Zukunft wirkt.