Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Der Europäische Wirtschaftsraum erstreckt den Binnenmarkt auf Island, Liechtenstein und Norwegen. Grundlage ist das EWR-Abkommen, das seit 1994 in Kraft ist.
Die vier Grundfreiheiten sowie die Wettbewerbs- und Beihilferegeln gelten dort weitgehend gleich wie in der Union, weshalb diese Staaten den Binnenmarktrechtsbestand fortlaufend übernehmen. Nicht erfasst sind die Zollunion, die gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik, die Währungsunion, die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die justizielle Zusammenarbeit.
Die EWR-Staaten haben keine Mitwirkung an der Rechtsetzung, übernehmen aber deren Ergebnisse, was als Nachvollzug ohne Mitbestimmung kritisiert wird. Überwacht wird die Einhaltung durch eine eigene Überwachungsbehörde und den EFTA-Gerichtshof.
Für die Praxis bedeutsam ist die Gleichstellung von EWR-Bürgern mit Unionsbürgern in Freizügigkeit und Berufszugang.