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Recht & Verfahren

Europäisches Bagatellverfahren

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, kurz Bagatellverfahren, dient der vereinfachten Durchsetzung kleiner Ansprüche in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen. Grundlage ist eine unmittelbar anwendbare Verordnung.

Anwendbar ist es bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ohne Zinsen und Kosten. Das Verfahren wird schriftlich mittels Formblättern geführt, eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für erforderlich hält oder eine Partei sie beantragt und das Gericht dem stattgibt.

Anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, und die Gerichte haben die Parteien bei der Ausfüllung der Formblätter zu unterstützen. Die Entscheidung ist in allen Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklärung anzuerkennen und zu vollstrecken.

Ausgenommen sind unter anderem Familien-, Erb- und Insolvenzsachen sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wie beim Europäischen Mahnverfahren nimmt Dänemark nicht teil. Das Instrument steht alternativ zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.