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Recht & Verfahren

Europäischer Ombudsmann

Auch: Europäischer Bürgerbeauftragter

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Missstände in der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Ausgenommen ist der Gerichtshof, soweit er in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse tätig wird.

Beschwerde erheben können Unionsbürger sowie natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat, und zwar unmittelbar oder über einen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Typische Beschwerdegründe sind mangelnde Transparenz und verweigerter Dokumentenzugang, überlange Verfahren, Diskriminierung und Fehler in Vergabe- und Personalverfahren.

Der Bürgerbeauftragte kann von Amts wegen tätig werden, Untersuchungen führen und Empfehlungen aussprechen. Verbindliche Anordnungen kann er nicht treffen, bleibt eine Empfehlung unbeachtet, berichtet er dem Parlament.

Gewählt wird er vom Europäischen Parlament für dessen Wahlperiode und übt sein Amt unabhängig aus. Sein nationales Gegenstück ist die Volksanwaltschaft.