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Recht & Verfahren

Europäische Gemeinschaft (EG)

Die Europäische Gemeinschaft war jener Rechtsträger, der bis 2009 den wirtschaftlich geprägten Kern der europäischen Integration bildete. Hervorgegangen aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957, bildete sie nach dem Vertrag von Maastricht die erste der drei Säulen der Europäischen Union. Sie besaß eigene Rechtspersönlichkeit, während die Union als Dach zunächst keine hatte.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Struktur aufgegeben. Die Gemeinschaft ging in der Union auf, die ihrerseits Rechtspersönlichkeit erhielt und ihre Rechtsnachfolgerin wurde. Fortbestanden hat lediglich die Europäische Atomgemeinschaft als eigener Rechtsträger.

Für die Praxis bedeutet das eine Umstellung der Terminologie. Was früher Gemeinschaftsrecht hieß, ist heute Unionsrecht, aus dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wurde der Gerichtshof der Europäischen Union.

Ältere Entscheidungen und Literatur verwenden durchgehend die alten Begriffe, sind inhaltlich aber weiterhin maßgeblich.