Europäisches Gericht (EuG)
Das Gericht der Europäischen Union ist dem Gerichtshof beigeordnet und entlastet ihn. Es hieß früher Gericht erster Instanz und wurde mit dem Vertrag von Lissabon umbenannt.
Zuständig ist es vor allem für Klagen natürlicher und juristischer Personen, insbesondere Nichtigkeitsklagen gegen Entscheidungen der Kommission im Wettbewerbs-, Beihilfen- und Fusionskontrollrecht, Markenstreitigkeiten gegen das Amt der Union für geistiges Eigentum, Schadenersatzklagen gegen die Union und dienstrechtliche Streitigkeiten. Gegen seine Entscheidungen ist ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel an den Gerichtshof zulässig.
Es besteht aus mehreren Richtern je Mitgliedstaat und entscheidet in Kammern, Generalanwälte sind nicht ständig vorgesehen.
In jüngerer Zeit wurden ihm zudem bestimmte Vorabentscheidungsersuchen in abgegrenzten Sachgebieten übertragen, um den Gerichtshof zu entlasten. Für Unternehmen ist es die erste gerichtliche Instanz gegen Kommissionsentscheidungen.