Kartell
Ein Kartell ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine abgestimmte Verhaltensweise, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Solche Absprachen sind verboten und nichtig (§ 1 KartG, Art 101 AEUV).
Unterschieden werden horizontale Absprachen zwischen Wettbewerbern, wobei Preis-, Quoten-, Gebiets- und Submissionsabsprachen zu den schwersten Verstößen zählen, und vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen, bei denen insbesondere Preisbindung und absoluter Gebietsschutz problematisch sind.
Vom Verbot ausgenommen sind Vereinbarungen, die zur Verbesserung der Warenerzeugung oder Warenverteilung beitragen und die Voraussetzungen der Freistellung erfüllen. Gruppenfreistellungsverordnungen konkretisieren das für bestimmte Vertragstypen. Bagatellkartelle unterhalb bestimmter Marktanteilsschwellen sind ausgenommen, nicht aber Kernbeschränkungen.
Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Geschädigte können Schadenersatz fordern.