Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist die Erklärung, mit der eine Person für den Fall künftiger Entscheidungsunfähigkeit bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt (PatVG).
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen. Die verbindliche Patientenverfügung bindet die behandelnden Ärzte unmittelbar. Sie setzt eine umfassende ärztliche Aufklärung samt Dokumentation und die Errichtung vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, einer rechtskundigen Mitarbeiterin einer Patientenvertretung oder, seit der Reform, einer Erwachsenenschutzvereinigung voraus, wobei die abgelehnten Behandlungen konkret zu bezeichnen sind.
Sie bleibt für einen im Gesetz bestimmten Zeitraum verbindlich und ist danach zu erneuern. Unterbleibt die Erneuerung, verliert sie nicht jede Wirkung, sondern ist als beachtliche Verfügung bei der Ermittlung des Patientenwillens heranzuziehen. Die beachtliche Patientenverfügung erfüllt nicht alle Formerfordernisse, ist aber umso stärker zu berücksichtigen, je eher sie den Voraussetzungen nahekommt.
Widerrufen werden kann jederzeit formlos. Eingetragen werden können Verfügungen in ein zentrales Register und in die elektronische Gesundheitsakte. Von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht, mit der eine Vertrauensperson für künftige Entscheidungen bevollmächtigt wird.