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Recht & Verfahren

Einantwortung

Die Einantwortung ist der gerichtliche Beschluss, mit dem der Nachlass den Erben übertragen wird. Sie schließt das Verlassenschaftsverfahren ab (§ 797 ABGB). Mit ihrer Rechtskraft tritt die Gesamtrechtsnachfolge ein: Die Erben werden Träger aller Rechte und Pflichten des Verstorbenen, die Verlassenschaft als eigener Rechtsträger erlischt.

Eigentum an Liegenschaften geht bereits mit der Einantwortung über. Die grundbücherliche Eintragung ist nachzuziehen und wirkt insoweit nur berichtigend, sie wird auf Grundlage der Amtsbestätigung des Gerichts vorgenommen.

Vorausgesetzt sind der Nachweis des Erbrechts, die Abgabe der Erbantrittserklärung und die Erfüllung allfälliger Auflagen. Bei mehreren Erben wird die Erbschaft nach Quoten eingeantwortet, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht, die durch Erbteilungsübereinkommen aufgelöst werden kann.

Der Umfang der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten hängt von der Art der Erbantrittserklärung ab. Gegen den Einantwortungsbeschluss steht der Rekurs offen.