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Recht & Gehalt

Erbschaftssteuer

Eine Erbschaftssteuer besteht in Österreich nicht mehr: Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden vom Verfassungsgerichtshof wegen der veralteten Bewertungsgrundlagen als gleichheitswidrig aufgehoben und mit Wirkung ab 1. August 2008 nicht neu erlassen. Erwerbe von Todes wegen sind daher als solche abgabenfrei.

Nicht entfallen sind andere Belastungen: Beim Übergang von Grundstücken fällt Grunderwerbsteuer an, wobei unentgeltliche Erwerbe dem begünstigten Stufentarif unterliegen, hinzu kommt die Eintragungsgebühr für das Grundbuch.

Bei Kapitalvermögen können stille Reserven bei späterer Veräußerung steuerlich relevant werden, weil der Erbe in die Anschaffungswerte des Verstorbenen eintritt. Für Zuwendungen an Privatstiftungen bestehen eigene Regelungen.

Die Wiedereinführung ist wiederkehrend Gegenstand politischer Diskussion.