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Recht & Verfahren

Rückwirkende Entlassung

Eine rückwirkende Entlassung gibt es nicht. Die Entlassung ist eine Gestaltungserklärung, die mit ihrem Zugang für die Zukunft wirkt und das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitpunkt beendet, sie kann nicht auf einen früheren Termin zurückbezogen werden.

Wer versucht, das Arbeitsverhältnis nachträglich auf einen zurückliegenden Tag aufzulösen, etwa um Entgeltansprüche zu vermeiden, erreicht das nicht. Die Erklärung wirkt allenfalls ab Zugang.

Davon zu unterscheiden ist die Unverzüglichkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Entlassungsgrund muss sofort nach Kenntnis geltend gemacht werden, weil andernfalls die Verzeihung anzunehmen ist. Wer zuwartet, verliert das Recht zur Entlassung.

Beide Grundsätze zusammen ergeben ein enges Zeitfenster. Zu spätes Handeln macht die Entlassung unwirksam, eine Rückdatierung heilt das nicht. Ein verwandter Fragenkreis betrifft das Nachschieben von Gründen, die bei Ausspruch schon vorlagen, aber erst später bekannt wurden.