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Recht & Gehalt

Entgelttransparenz

Entgelttransparenz bezeichnet die Offenlegung von Entgeltstrukturen mit dem Ziel, geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede sichtbar und überprüfbar zu machen.

Österreich kennt seit Langem zwei Instrumente: die Pflicht, im Stelleninserat das kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt anzugeben, und die Einkommensberichte, die Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl zu erstellen und dem Betriebsrat zugänglich zu machen haben (§§ 9, 11a GlBG).

Erheblich weiter geht die Entgelttransparenz-Richtlinie der Union. Sie sieht ein Auskunftsrecht aller Beschäftigten über das eigene Entgelt und über die Durchschnittsentgelte nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit vor, verpflichtet zur Angabe des Einstiegsentgelts oder einer Entgeltspanne vor dem Bewerbungsgespräch, untersagt die Frage nach dem bisherigen Verdienst und erweitert die Berichtspflichten samt Beweislastumkehr in Entgeltdiskriminierungsverfahren. Ihre Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, ein österreichisches Umsetzungsgesetz lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor (Stand: Juli 2026).

Für private Arbeitgeber folgt daraus keine unmittelbare Bindung, weil Richtlinien nur gegenüber dem Staat unmittelbar wirken. Wohl aber besteht die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des bestehenden Rechts sowie ein möglicher Staatshaftungsanspruch Betroffener.