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Diversity und Inclusion

Diversity und Inclusion bezeichnet den Ansatz, Vielfalt in der Belegschaft zu fördern und ein Arbeitsumfeld ohne Benachteiligung zu schaffen.

Rechtlicher Ausgangspunkt sind die Diskriminierungsverbote des Gleichbehandlungsgesetzes, die an Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung anknüpfen, sowie das Behinderteneinstellungsgesetz mit Beschäftigungspflicht und eigenem Diskriminierungsschutz. Diese Vorgaben sind Mindeststandard, nicht Zielvorgabe.

Positive Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Ungleichheiten sind ausdrücklich zulässig, dürfen aber nicht in eine starre Bevorzugung münden. Zulässig ist etwa die bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Eignung, nicht die Einstellung ohne Eignungsprüfung.

Verbindliche Quoten bestehen punktuell, insbesondere für Aufsichtsräte bestimmter größerer und börsenotierter Gesellschaften. Hinzu treten Einkommensberichte und die künftigen Anforderungen der Entgelttransparenz-Richtlinie.