Gender Pay Gap
Der Gender Pay Gap ist die statistische Kennzahl für den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern, ausgedrückt als prozentuale Differenz zum Verdienst der Männer.
Entscheidend ist, welche Berechnung zugrunde liegt: Nach dem EU-Indikator, der die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste in der Privatwirtschaft vergleicht, lag der Wert für Österreich 2024 bei 17,6 % gegenüber 11,1 % im EU-Durchschnitt. Misst man dagegen die Median-Bruttojahreseinkommen ganzjährig Vollzeitbeschäftigter, ergeben sich für dasselbe Jahr 11,6 %.
Der so ermittelte Wert ist unbereinigt. Er stellt Durchschnitte gegenüber, ohne nach Branche, Beruf, Alter oder Betriebszugehörigkeit zu differenzieren. Nach Analysen der Statistik Austria lässt sich rund ein Drittel der Lücke durch solche Merkmale erklären, der übrige Teil nicht. Teilzeitarbeit erklärt den Unterschied nicht allein, da bereits Stundenverdienste verglichen werden, Teilzeit aber im Schnitt geringer entlohnt wird.
Rechtlich verboten ist die Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts seit Langem (§§ 3, 11 GlBG). Flankierend müssen größere Unternehmen regelmäßig Einkommensberichte erstellen (§ 11a GlBG). Deutlich weiter geht die EU-Lohntransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) mit Auskunftsrechten der Beschäftigten, Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen und gestaffelten Berichtspflichten. Ihre Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, die österreichische Umsetzung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus (Stand: Juli 2026).