Entbindungskosten
Entbindungskosten sind die mit einer Geburt verbundenen Aufwendungen. Das Gesetz gibt der Mutter dafür einen eigenen Anspruch gegen den Vater des Kindes, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.
Erfasst sind die Kosten der Entbindung selbst sowie der Unterhalt der Mutter für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, insbesondere durch Leistungen der Krankenversicherung und das Wochengeld.
Der Anspruch ist selbständig und tritt neben den Kindesunterhalt. Geltend gemacht wird er im Außerstreitverfahren beim Pflegschaftsgericht.
Er ist fristgebunden. Nach Ablauf einer im Gesetz genannten Frist ab der Geburt kann er nicht mehr erhoben werden, weshalb die rechtzeitige Geltendmachung wesentlich ist. Voraussetzung ist die feststehende Vaterschaft, ist sie strittig, ist zunächst die Abstammung zu klären.