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Karriere

Employer Branding

Auch: Arbeitgebermarke

Employer Branding bezeichnet den Aufbau und die Pflege einer Arbeitgebermarke, also die planmäßige Darstellung eines Unternehmens als Arbeitgeber gegenüber gegenwärtigen und potenziellen Mitarbeitern. Es handelt sich um eine Marketingdisziplin ohne eigene rechtliche Regelung.

Rechtliche Anknüpfungspunkte bestehen dennoch an mehreren Stellen. Aussagen über Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten oder Vergütung können bei Bewerbern schutzwürdiges Vertrauen begründen. Werden sie im Gespräch konkretisiert und später nicht eingehalten, kommen Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden in Betracht.

Vergleichende Aussagen über Mitbewerber unterliegen dem Lauterkeitsrecht, die Verwendung von Mitarbeiterfotos dem Recht am eigenen Bild und dem Datenschutz, wobei eine Einwilligung auch nach Ausscheiden zu beachten ist.

Für Rechtsanwaltskanzleien tritt das Standesrecht hinzu, das Werbung nur zulässt, soweit sie wahr, sachlich und mit Ehre und Ansehen des Standes vereinbar ist.