Elektronisch überwachter Hausarrest
Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Strafvollzugs außerhalb der Justizanstalt: Der Verurteilte hält sich in seiner Unterkunft auf und wird über eine Fußfessel überwacht, wobei ihm das Verlassen der Wohnung nur zu festgelegten Zwecken gestattet ist, insbesondere für Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Therapie.
Bewilligt wird er auf Antrag, wenn die zu verbüßende oder verbleibende Strafzeit eine gesetzlich bestimmte Dauer nicht übersteigt, eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung vorliegen, die Krankenversicherung gesichert ist und die im Haushalt lebenden Personen zustimmen.
Auch in der Untersuchungshaft kann er als gelinderes Mittel angeordnet werden.
Der Zweck liegt in der Vermeidung der Haftfolgen, also Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung und sozialen Bindungen, weshalb die Rückfallwahrscheinlichkeit als geringer eingeschätzt wird.