Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur sind Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt werden und die der Unterzeichner zum Signieren verwendet. Geregelt sind sie unionsrechtlich in der eIDAS-Verordnung, ergänzt durch das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz.
Unterschieden werden drei Stufen: die einfache Signatur ohne besondere Anforderungen, die fortgeschrittene, die dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet ist und nachträgliche Veränderungen erkennbar macht, sowie die qualifizierte, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wird.
Nur die qualifizierte Signatur hat die Rechtswirkung einer handschriftlichen Unterschrift und erfüllt damit gesetzliche Schriftformerfordernisse.
Ausgenommen bleiben Geschäfte, für die das Gesetz eine strengere Form vorsieht, etwa Notariatsakt oder Beglaubigung, sowie einzelne familien- und erbrechtliche Verfügungen.