Einschreiben
Ein Einschreiben ist eine Postsendung, deren Übernahme dokumentiert wird. Rechtlich ist zwischen dem privaten Einschreiben und der behördlichen Zustellung zu unterscheiden.
Das Einschreiben nach den Bedingungen der Post beweist die Aufgabe und die Übernahme, nicht aber den Inhalt der Sendung. Wer den Zugang einer bestimmten Erklärung beweisen muss, ist damit nur teilweise abgesichert, weshalb bei bedeutsamen Erklärungen wie Kündigungen zusätzlich Zeugen oder eine Übergabe gegen Bestätigung ratsam sind.
Behördliche und gerichtliche Zustellungen erfolgen demgegenüber nach dem Zustellgesetz mit Rückscheinbrief. Dort ist der Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde und begründet vollen Beweis.
Für den Zugang empfangsbedürftiger Erklärungen gilt im Übrigen die Empfangstheorie: Maßgeblich ist, wann die Erklärung so in den Machtbereich gelangt, dass mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.