RSa-Brief
Ein RSa-Brief ist eine Sendung, die zu eigenen Handen zuzustellen ist. Erkennbar ist sie am blauen Streifen des Rückscheins.
Übergeben werden darf das Dokument nur dem Empfänger selbst. Eine Ersatzzustellung an Mitbewohner, Arbeitskollegen oder Nachbarn ist ausgeschlossen.
Wird der Empfänger an der Abgabestelle nicht angetroffen, hinterlässt der Zusteller eine Verständigung über einen zweiten Zustellversuch. Bleibt auch dieser erfolglos, wird das Dokument beim Zustelldienst oder der Behörde hinterlegt und gilt mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt.
Verwendet wird diese Form dort, wo besonders wichtige Rechtsfolgen anknüpfen, etwa bei Ladungen, bei denen persönliches Erscheinen erforderlich ist, bei bestimmten Bescheiden und bei gerichtlichen Aufkündigungen.
Wer während der Abholfrist ortsabwesend war und deshalb keine Kenntnis erlangen konnte, wird durch die Heilungsregeln geschützt. Die Zustellung wird erst mit der Rückkehr wirksam, was für den Beginn von Rechtsmittelfristen entscheidend sein kann.