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Recht & Verfahren

Aviso

Aviso bezeichnet eine Ankündigung oder Benachrichtigung. Im Postverkehr ist damit die Verständigung über eine hinterlegte Sendung gemeint, die der Zusteller im Briefkasten zurücklässt, wenn der Empfänger nicht angetroffen wurde.

Rechtlich bedeutsam ist das im Zustellrecht. Bei der Hinterlegung beginnt die Abholfrist, und das Dokument gilt mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt, auch wenn es tatsächlich nicht behoben wird. Die Verständigung ist daher der Auslöser des Fristenlaufs.

Wurde der Empfänger von der Abgabestelle abwesend gehalten, wird die Zustellung erst mit der Rückkehr wirksam.

Im Bank- und Zahlungsverkehr bezeichnet Aviso die Ankündigung einer Gutschrift oder Belastung. Wer eine Verständigung übersieht, kann bei unverschuldeter Fristversäumung die Wiedereinsetzung beantragen.