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Recht & Verfahren

Einreisetitel

Ein Einreisetitel berechtigt Drittstaatsangehörige zur Einreise und zum kurzfristigen Aufenthalt. Wichtigste Form ist das Visum, das je nach Zweck und Dauer unterschiedlich ausgestaltet ist.

Das Schengen-Visum gilt für Aufenthalte bis zu neunzig Tagen innerhalb von hundertachtzig Tagen im gesamten Schengenraum, während nationale Visa für längere Aufenthalte ausgestellt werden. Erteilt werden sie von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.

Zu unterscheiden ist der Einreisetitel vom Aufenthaltstitel, der zur Niederlassung berechtigt und im Inland bei der Niederlassungsbehörde zu beantragen ist. Ein Visum begründet kein Niederlassungsrecht, und ein Wechsel vom Einreise- zum Aufenthaltstitel ist nur eingeschränkt möglich.

Für Unionsbürger und begünstigte Drittstaatsangehörige gelten die Freizügigkeitsregeln, die keinen Einreisetitel verlangen.