Anmeldebescheinigung
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Österreich. Zu beantragen ist sie binnen vier Monaten ab Einreise bei der Niederlassungsbehörde.
Ihre Wirkung ist deklarativ. Das Aufenthaltsrecht folgt unmittelbar aus dem Unionsrecht und wird durch die Bescheinigung nur bestätigt, nicht begründet. Darin liegt der Unterschied zum Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der konstitutiv wirkt.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügt oder eine Ausbildung absolviert.
Für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern ist stattdessen eine Aufenthaltskarte vorgesehen. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts entsteht ein Daueraufenthaltsrecht.