Einlagezahl
Die Einlagezahl bezeichnet die Grundbuchseinlage, in der ein oder mehrere Grundstücke mit denselben Eigentumsverhältnissen zusammengefasst geführt werden.
Eindeutig ist die Bezeichnung erst in Verbindung mit der Katastralgemeinde, weil Einlagezahlen innerhalb jeder Katastralgemeinde neu vergeben werden. Dieselbe Zahl kommt daher vielfach vor. Jede Einlage gliedert sich in Gutsbestands-, Eigentums- und Lastenblatt.
Für die Praxis folgt daraus die Bezeichnungsregel jeder Liegenschaftsurkunde: Anzuführen sind Katastralgemeinde mit Nummer, Einlagezahl und Grundstücksnummer. Eine Bezeichnung nach der Adresse genügt nicht und macht ein Grundbuchsgesuch unbrauchbar.
Werden Grundstücke abgeschrieben oder zugeschrieben, ändert sich die Zuordnung zur Einlage, nicht aber die Grundstücksnummer.