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Recht & Verfahren

Einantwortungsurkunde

Die Einantwortungsurkunde war die Ausfertigung des Beschlusses, mit dem der Nachlass den Erben übertragen wurde. Die geltende Terminologie spricht vom Einantwortungsbeschluss.

Sachlich unverändert ist die Wirkung: Mit Rechtskraft geht die Verlassenschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über, und die Verlassenschaft als eigener Rechtsträger erlischt.

Bedeutsam ist die Urkunde als Nachweis der Erbenstellung. Sie wird Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern vorgelegt.

Für die Grundbuchseintragung wird ergänzend eine Amtsbestätigung ausgestellt, die die Liegenschaft bezeichnet und die grundbücherliche Durchführung ermöglicht. Das Eigentum geht dabei bereits mit der Einantwortung über, weshalb die Eintragung nur berichtigend wirkt. Bei geringem Nachlassvermögen unterbleibt die Einantwortung, und es ergeht ein Überlassungsbeschluss.