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Recht & Verfahren

Ehelichkeitsbestreitung

Auch: Feststellung der Nichtabstammung

Die Ehelichkeitsbestreitung ist die überkommene Bezeichnung für das Verfahren, mit dem die durch die Ehe begründete Vaterschaftsvermutung beseitigt wird. Das geltende Recht spricht von der Feststellung der Nichtabstammung.

Wird ein Kind während der Ehe oder innerhalb von dreihundert Tagen nach deren Auflösung geboren, gilt der Ehemann als Vater. Diese Vermutung kann gerichtlich widerlegt werden.

Antragsberechtigt sind der Mann, das Kind und unter Voraussetzungen weitere Beteiligte. Für den Mann läuft eine Frist von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die für die Nichtabstammung sprechen, für das Kind gelten eigene Regeln. Bewiesen wird die Abstammung heute regelmäßig durch molekulargenetisches Gutachten.

Mit Rechtskraft entfallen Unterhaltspflicht, Erbrecht und Obsorge rückwirkend. Bereits geleisteter Unterhalt kann unter Umständen vom biologischen Vater zurückgefordert werden. Zu unterscheiden ist die Bestreitung vom Widerspruch gegen ein Vaterschaftsanerkenntnis, für den eigene Fristen gelten.