Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht einer Person kein Hindernis entgegensteht. Erforderlich wird es, wenn Österreicher im Ausland heiraten wollen und der dortige Staat einen solchen Nachweis verlangt. Ausgestellt wird es von der zuständigen Personenstandsbehörde.
Umgekehrt ist bei Eheschließung in Österreich für ausländische Verlobte der Nachweis der Ehefähigkeit nach ihrem Heimatrecht zu erbringen. Kann dieser nicht beigebracht werden, kommt eine Befreiung durch das zuständige Gericht in Betracht.
Geprüft werden dabei die Ehefähigkeit, also Volljährigkeit oder gerichtliche Erklärung der Ehemündigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, und das Fehlen von Ehehindernissen, insbesondere einer aufrechten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft und der Verwandtschaft in gerader Linie.
Die Bescheinigung ist zeitlich begrenzt gültig.