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Kanzleialltag

Ediktsdatei

Die Ediktsdatei ist die öffentliche Bekanntmachungsplattform der österreichischen Justiz, geführt vom Bundesministerium für Justiz und im Internet frei zugänglich.

Veröffentlicht werden dort jene gerichtlichen Bekanntmachungen, für die das Gesetz eine öffentliche Verlautbarung vorsieht, insbesondere Insolvenzverfahren mit Eröffnungsedikt, Verwalterbestellung, Tagsatzungen und Aufhebungsbeschlüssen, ferner Versteigerungstermine im Exekutionsverfahren, Aufgebote, Zustellungen an Personen mit unbekanntem Aufenthalt und Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch- und Vereinsbereich.

Ihre rechtliche Bedeutung liegt darin, dass die Veröffentlichung Rechtsfolgen auslöst. Bei Insolvenzverfahren gelten Beschlüsse mit dem Ablauf des Tages der Aufnahme in die Datei als zugestellt und öffentlich bekannt, womit Fristen zu laufen beginnen.

Für die Praxis ist sie damit ein zentrales Rechercheinstrument, etwa zur Prüfung, ob über einen Geschäftspartner ein Insolvenzverfahren anhängig ist, oder zur Suche nach Versteigerungsobjekten.