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Recht & Verfahren

Abschlussprüfung

Auch: Bestätigungsvermerk

Die Abschlussprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen unabhängigen Abschlussprüfer, der beurteilt, ob sie den Vorschriften entsprechen und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§§ 268 ff UGB).

Prüfungspflichtig sind Aktiengesellschaften sowie mittelgroße und große Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Größenklasse sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl bestimmt (§ 221 UGB). Kleine GmbH sind nur ausnahmsweise erfasst, etwa bei aufsichtsratspflichtiger Struktur.

Bestellt wird der Prüfer durch die Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften durch die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats. Das Ergebnis fasst er im Bestätigungsvermerk zusammen, der uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt werden kann. Daneben erstattet er dem Aufsichtsrat einen ausführlichen Prüfungsbericht.

Zentral ist die Unabhängigkeit: Wer den Abschluss mit erstellt hat oder in wirtschaftlicher Nähe zum geprüften Unternehmen steht, ist ausgeschlossen. Beaufsichtigt werden Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) nach dem APAG.

Fehlt der Bestätigungsvermerk, kann der Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß festgestellt und offengelegt werden.