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LawFinder
Kanzleialltag

E-Discovery

E-Discovery bezeichnet die systematische Sichtung großer elektronischer Datenbestände auf verfahrensrelevante Informationen. Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Zivilverfahren, in dem die Parteien einander vor der Verhandlung umfassend Dokumente offenzulegen haben.

Ein solches Verfahren kennt das österreichische Recht nicht. Eine allgemeine Pflicht zur Offenlegung des eigenen Dokumentenbestands besteht nicht, und die Urkundenvorlage ist nur unter engen Voraussetzungen erzwingbar, Ausforschungsbeweise sind unzulässig.

Praktische Bedeutung hat E-Discovery dennoch in drei Konstellationen: bei Verfahren mit Bezug zu Rechtsordnungen, die Discovery kennen, bei internen Untersuchungen nach Verdachtsfällen und bei behördlichen Verfahren mit umfangreichen Datenauswertungen.

Zu beachten sind dabei Datenschutz, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Auswertung von Mitarbeiterdaten und die anwaltliche Verschwiegenheit.