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Recht & Gehalt

Abfertigungsrückstellung

Die Abfertigungsrückstellung ist der Passivposten, mit dem ein Unternehmen künftige Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in der Bilanz vorsorgt.

Bedeutung hat sie nur noch für das alte Abfertigungsrecht, also für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben und nicht in das System der betrieblichen Vorsorge übertragen wurden. Im neuen System zahlt der Arbeitgeber laufend Beiträge an eine Vorsorgekasse, sodass keine Verpflichtung anwächst, für die vorzusorgen wäre.

Unternehmensrechtlich sind Rückstellungen für solche Verpflichtungen zu bilden und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen oder finanzmathematisch zu bewerten (§ 198 Abs 8 UGB). Steuerlich ist die Bildung eigenständig geregelt und mit 45 % der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche begrenzt (§ 14 EStG).

Weil die Ansprüche mit der Dienstzeit steigen, wächst die Rückstellung über die Jahre an und wird bei tatsächlicher Auszahlung der Abfertigung verbraucht. Beim Unternehmenskauf ist der Posten ein wichtiger Prüfpunkt der Due Diligence, weil er den Wert des Unternehmens unmittelbar beeinflusst.