Dunkelziffer
Die Dunkelziffer bezeichnet den Anteil tatsächlich begangener Straftaten, der den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird und deshalb in der Kriminalstatistik nicht aufscheint.
Ihr steht das Hellfeld gegenüber, also die angezeigten und registrierten Fälle. Die Kriminalstatistik bildet stets nur dieses ab und misst damit auch das Anzeigeverhalten, nicht allein die Kriminalität.
Besonders groß ist das Dunkelfeld bei Delikten, die im Nahbereich stattfinden oder mit Scham besetzt sind, also Gewalt in der Familie, Sexualdelikte und Kindesmisshandlung, sowie bei Delikten ohne unmittelbar Geschädigten wie Korruption und Steuerhinterziehung. Erhoben wird es näherungsweise durch Opferbefragungen, Täterbefragungen und Informantenstudien.
Für die Rechtspolitik ist die Unterscheidung wesentlich: Ein Anstieg der registrierten Fälle kann auf mehr Taten hindeuten, aber ebenso auf gestiegene Anzeigebereitschaft, geänderte Erfassungspraxis oder neue Tatbestände. Auch die Bewertung strafrechtlicher Reformen setzt voraus, dass beide Größen auseinandergehalten werden.