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Recht & Verfahren

Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist die Vereinbarung über die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen die Verpflichtung zur Rückgabe gleichartiger Sachen (§§ 983 ff ABGB).

Er ist formfrei gültig. Schriftlichkeit ist üblich, für einzelne Konstellationen aber vorgeschrieben, etwa beim Verbraucherkredit oder bei besonderen Sicherungsabreden. Wesentliche Punkte sind Höhe und Art der Valuta, Zinsen, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten und Sicherheiten wie Hypothek, Bürgschaft oder Zession.

Fehlt eine Vereinbarung über die Rückzahlungszeit, wird die Forderung nach Kündigung fällig. Die Kündigungsfrist beträgt im Zweifel einen Monat.

Für Verbraucherverträge gelten die zwingenden Vorgaben des Verbraucherkreditgesetzes mit vorvertraglichen Informationspflichten, dem Anspruch auf Angabe des effektiven Jahreszinses, einem Rücktrittsrecht und dem Recht auf vorzeitige Rückzahlung gegen angemessene Entschädigung.

Zwischen Privaten, etwa bei Darlehen im Familienkreis, empfiehlt sich die schriftliche Festhaltung schon aus Beweisgründen, insbesondere zur Abgrenzung von einer Schenkung.