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Recht & Verfahren

De lege lata

De lege lata bedeutet „nach dem geltenden Gesetz“ und kennzeichnet Aussagen über die aktuelle Rechtslage, also was gilt, nicht was gelten sollte.

Die Wendung strukturiert juristische Argumentation: Zuerst wird ermittelt, was das Recht in seiner geltenden Fassung anordnet, erst danach kann bewertet werden, ob diese Lösung überzeugt. Ihr Gegenstück ist de lege ferenda mit dem Blick auf künftiges Recht.

Für die Praxis ist die Unterscheidung mehr als eine Stilfrage: Eine Beratung, die rechtspolitische Wünsche mit der geltenden Rechtslage vermischt, führt in die Irre, und im Prozess trägt nur das Argument, was aus dem geltenden Recht ableitbar ist.

In Prüfungsarbeiten wird die saubere Trennung regelmäßig erwartet. Die Falllösung erfolgt de lege lata, die kritische Würdigung wird davon abgesetzt.