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Recht & Gehalt

Dienstzeugnis

Das Dienstzeugnis ist die schriftliche Bestätigung über Dauer und Art der Tätigkeit, die der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen hat.

Sein Inhalt ist eng begrenzt. Bescheinigt werden nur Beginn, Ende und Art der Beschäftigung. Eine Beurteilung der Leistung oder des Verhaltens ist nicht geschuldet und ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auch nicht zulässig, weil Angaben, die das Fortkommen erschweren, ausdrücklich untersagt sind.

Darin liegt der maßgebliche Unterschied zum deutschen Recht, das ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung kennt und eine eigene Zeugnissprache entwickelt hat. Verschlüsselte Formulierungen sind in Österreich unzulässig. Auf Wunsch kann ein wohlwollendes Zeugnis mit Bewertung vereinbart werden.

Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsmarktservice, die anderen Zwecken dient.