Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Differenzanspruch

Der Differenzanspruch ist der Anspruch auf Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen dem, was jemand erhalten hätte, und dem, was er tatsächlich erhält.

Im Schadenersatzrecht liegt ihm die Differenzmethode zugrunde: Der Schaden wird als Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögensstand und jenem berechnet, der ohne das schädigende Ereignis bestünde.

Praktisch wird er vor allem beim Deckungsgeschäft: Kann der Käufer die Ware nach dem Verzug des Verkäufers nur teurer anderweitig beschaffen, kann er die Preisdifferenz als Schaden verlangen. Umgekehrt kann der Verkäufer bei Abnahmeverweigerung die Differenz zum niedrigeren Erlös des Deckungsverkaufs fordern.

Im Arbeitsrecht bezeichnet der Begriff die Differenz zwischen dem gebührenden und dem tatsächlich gezahlten Entgelt, etwa bei kollektivvertraglicher Unterentlohnung oder bei fehlerhafter Einstufung. Auch die Kündigungsentschädigung wird um anderweitig Verdientes gekürzt.

Gemeinsam ist allen Erscheinungsformen, dass nicht der Bruttobetrag, sondern nur der Nachteil ersetzt wird, weil der Ersatz dem Ausgleich und nicht der Bereicherung dient.