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Recht & Gehalt

Dienstlohn

Dienstlohn ist das Entgelt, das dem Dienstnehmer für seine Arbeitsleistung zusteht.

Ist keine Höhe vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts anderes, gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen (§ 1152 ABGB). Dessen Höhe bemisst sich nach dem, was für vergleichbare Tätigkeiten üblicherweise gezahlt wird, wobei kollektivvertragliche Mindestsätze die Untergrenze bilden.

Der Begriff ist heute weitgehend durch den weiteren Entgeltbegriff des Arbeitsrechts abgelöst, der neben dem laufenden Lohn oder Gehalt auch Sonderzahlungen, Zulagen, Provisionen und Sachbezüge erfasst.

Fällig wird das Entgelt nach der Vereinbarung oder dem Kollektivvertrag, üblicherweise am Monatsende oder zu Monatsbeginn. Verzug löst Zinsen aus und berechtigt bei erheblichem Ausmaß zum vorzeitigen Austritt. Der Anspruch ist gegen Pfändung teilweise geschützt, weil dem Dienstnehmer das Existenzminimum verbleiben muss, und im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert.