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Recht & Verfahren

Depotvertrag

Der Depotvertrag ist die Vereinbarung zwischen Kunde und Bank über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.

Rechtlich ist er ein Verwahrungsvertrag mit Elementen des Auftrags, weil die Bank über die bloße Aufbewahrung hinaus die laufende Verwaltung übernimmt. Sie zieht Zinsen und Dividenden ein, überwacht Fristen bei Kapitalmaßnahmen, führt Umtausch- und Bezugsrechtsabwicklungen durch und erstattet Depotauszüge.

Der Kunde bleibt Eigentümer oder Miteigentümer der verwahrten Papiere und kann jederzeit Herausgabe oder Übertragung auf ein anderes Depot verlangen. Die Bank darf über die Papiere nicht für eigene Rechnung verfügen.

Entgeltlich ist der Vertrag über Depotgebühren, hinzu treten Spesen für einzelne Transaktionen. Beendet wird er durch Kündigung, wobei die Bank die Depotwerte zu übertragen hat.

Eng verbunden mit dem Depotvertrag sind die Wohlverhaltenspflichten des Wertpapieraufsichtsrechts, insbesondere die Pflicht, den Kunden je nach Dienstleistung auf Eignung oder Angemessenheit zu prüfen und über Risiken und Kosten aufzuklären.