Zum Inhalt springen
LawFinder
Kanzleialltag

Data Governance

Data Governance bezeichnet das Regelwerk, mit dem eine Organisation den Umgang mit ihren Daten steuert: Verantwortlichkeiten, Klassifizierung nach Schutzbedarf, Zugriffsrechte, Aufbewahrungs- und Löschfristen, Qualitätssicherung und Kontrolle.

Rechtlich ist sie die organisatorische Umsetzung mehrerer Pflichtenkreise zugleich: der datenschutzrechtlichen Grundsätze von Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung samt Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen, der Aufbewahrungspflichten nach Unternehmens- und Abgabenrecht, die einer voreiligen Löschung entgegenstehen, sowie der Verschwiegenheits- und Geheimnisschutzpflichten, für die angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen Tatbestandsmerkmal sind.

Hinzu treten sektorale Vorgaben, etwa im Finanzbereich und für Betreiber wesentlicher Einrichtungen.

Für den Einsatz von KI-Systemen ist Data Governance zugleich Voraussetzung, weil ohne geordnete Datenbestände weder Qualität noch Rechtmäßigkeit sichergestellt werden können.